1.000€ Förderung Sportvereine Digitalisierung
„2.000 x 1.000 Euro“ – Digital in die Zukunft
Vereine in Nordrhein-Westfalen können 2026 eine Förderung von 1.000 € für ein Digitalprojekt beantragen.
Der Schwerpunkt lautet: Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.
Kurzüberblick:
- Förderung: 1.000 € pro Maßnahme (nicht rückzahlbar)
- Antragstellung: 02.03.2026 bis 01.11.2026 (solange Mittel verfügbar sind)
- Projektende: spätestens 31.12.2026
- Verwendungsnachweis: bis 28.02.2027 (online)

So könnt ihr die Förderung für SportMember nutzen
Die Förderung von 1.000 € eignet sich ideal, um euren Verein mit SportMember zu digitalisieren.
Mit SportMember könnt ihr Mitgliederverwaltung, Kommunikation und Beiträge an einem Ort bündeln – und euer Digitalisierungsprojekt gleichzeitig klar und nachvollziehbar im Förderantrag darstellen.
Ein Projekt mit SportMember könnte zum Beispiel umfassen:
- Umstellung auf digitale Mitgliederverwaltung und Beitragsabrechnung
- Strukturierung von Rollen, Teams und internen Abläufen
- Digitale Anmeldung für Teams, Training und Veranstaltungen
- Schulung von Vorstand und Trainer:innen im Umgang mit digitalen Tools
- Anschaffung eines Tablets für Check-in oder Mitgliederregistrierung (projektbezogen)
So lässt sich euer Projekt direkt mit dem Schwerpunkt „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ verbinden, da ihr konkret die digitale Struktur und Arbeitsweise eures Vereins stärkt.
Das Ergebnis: weniger Verwaltungsaufwand, weniger manuelle Prozesse und mehr Zeit für das eigentliche Vereinsleben.
Was ist „2.000 x 1.000 Euro“?
“2.000 x 1.000 Euro” ist ein Förderprogramm des Landes NRW für Engagement-Projekte. 2026 liegt der Fokus auf Digitalisierung und KI im Ehrenamt.
Gefördert werden Projekte, die eure Vereinsarbeit digitaler, effizienter oder zukunftsfähiger machen – zum Beispiel:
- Digitale Organisation und Mitgliederverwaltung
- Website oder digitale Kommunikation
- Digitale Aktenführung
- KI-gestützte Abläufe im Vorstand oder in der Verwaltung
Ziel ist es, ehrenamtliche Arbeit zu entlasten und moderner aufzustellen.
Wer kann die 1.000 € Förderung beantragen?
Vereine und Organisationen mit Engagement in NRW können einen Antrag stellen.
Wichtig:
- Maximal eine Maßnahme pro Antragsteller:in und Jahr im jeweiligen Schwerpunkt
- Kein Rechtsanspruch auf Förderung
- Bewilligung abhängig von verfügbaren Mitteln
Wie beantragt man die Förderung?
Der Antrag wird online über das Portal förderung.NRW gestellt.
So geht’s:
- Projekt im Portal anlegen
- Vorhaben kurz und klar beschreiben (Digital- oder KI-Bezug deutlich machen)
- Geplante projektbezogene Ausgaben angeben
- Nach Projektende: Online-Verwendungsnachweis bis 28.02.2027 einreichen
Wichtig: Ihr dürft mit der Maßnahme erst nach Bewilligung starten. Keine Verträge oder Käufe vor dem Förderbescheid.
Wofür darf die Förderung verwendet werden?
Die 1.000 € sind ein Festbetrag für projektbezogene Ausgaben.
Förderfähig sind zum Beispiel:
- Arbeitsmaterial und Verbrauchsgüter
- Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate)
- Raummiete für die Maßnahme
- Honorare (z. B. Workshops oder Schulungen)
- Hardware, wenn sie direkt zur Maßnahme gehört
Nicht förderfähig sind laufende Verwaltungskosten wie Büromiete, Internet oder Kontoführung.
Häufige Fragen zur 1.000 € Förderung in NRW
Wie viel Geld bekommt ein Verein?
1.000 € pro Maßnahme als nicht rückzahlbarer Festbetrag.
Bis wann kann man die Förderung beantragen?
Vom 02.03.2026 bis 01.11.2026 – solange Mittel verfügbar sind.
Bis wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Spätestens bis zum 31.12.2026.
Was passiert nach Projektende?
Bis zum 28.02.2027 muss ein vereinfachter Online-Verwendungsnachweis eingereicht werden.